
1. Jugendbildungsmaßnahmen (JUBI)
Zweck der Förderung:
Jugendorganisationen und andere freie Träger sind oft nicht in der Lage, Bildungs- und Schulungsveranstalten durchzuführen. Dies zu ermöglichen ist ein Ziel der Förderung. Die Jugendfreizeiten helfen Kindern und Jugendlichen bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit, eigener Fähigkeiten und Kenntnisse. Außerdem haben die "JUBI'S" zum Ziel den Kindern und Jugendlichen zu helfen ihre Rechte wahrzunehmen und ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft zu erkennen. Vorallem
Ziele:
- Jugendorganisationen und anderen freien Trägern der Jugendarbeit die Möglichkeit bieten, Bildungs- und Schulungsveranstalten durchzuführen.
- Kindern und Jugendlichen bei der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und Kenntnissen zu helfen.
- Erlernen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft wahrzunehmen und durchzuführen
- Beteiligung möglichst vieler Kinder und Jugendlichen
Gegenstand der Förderung:
- Politische, kulturelle und Themen aus dem sozialen Bereich sind auf den JUBI'S enthalten
- Erarbeitete Zielvorstellung muss zugrunde liegen
Förderungsvoraussetzungen:
- Jugendbildung
- Alle Kinder und Jugendliche im Alter von 6 - 26
- Teilnehmerzahl höchstens 60 und mind. 10
- Pro 20. Teilnehmenden muss wenigstens ein/e Referent/in oder veratnwortliche/r Mitarbeiter/in zur Verfügung stehen
- Maßnahme muss innerhalb Bayerns stattfinden
Eine Förderung ist nicht möglich bei:
- Tagungen, Konferenzen, Sitzungen von Verbandsorganen, etc.
- Maßnahmen mit spezifischen Verbandszweck (z.B. sporttechnische Lehrgänge der Sportjugend, Exerzitien der konfessionellen Jugend usw.)
- wenn Programm weniger als 2/3 Themen im Sinne der Jugendbildung umfasst
- Erholungsreisen und Unterhaltungsveranstaltungen, Wettkämpfe, Kundgebungen laufender Arbeit örtlich tätiger Gruppen etc.
- wenn Teilnehmende überwiegend aus anderen Bundsländern kommen
Dauer der Maßnahmen:
- 1 - Tagesmaßnahmen (mind. 6 Arbeitsstunden)
- Mehr-Tagesmaßnahmen (max. 14 Tage)
- Mindestarbeitszeit sind 6 Arbeitsstunden pro Tag
Umfang der Förderung
Förderungsfähige Kosten:
- Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel)
- Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Raummieten
- Honorare, Kosten von Referenten/innen sowie notwendige Arbeits- und Hilfsmittel, die in unmittelbaren inhaltlichen Zusammenhang mit der Maßnahme stehen
Höhe der Förderung:
- bis zu 10,50€ pro Tag und Teilnehmer oder bis zu 60% der angemessenen Gesamtkosten
- Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten
Mitarbeiterbildungsmaßnahmen (MIBI)
Zweck der Förderung
Ziele:
- Jugendorganisationen unterstützen
- Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit auf ihre Aufgaben vorzubereiten und weiterzubilden
Gegenstand der Förderung:
- erarbeitete Zielvorstellung muss zugrunde liegen
Förderungsvoraussetzungen:
- Aus- und Fortbildung
- Teilnehmer sind künftige oder gegenwärtige Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit
- Mindestalter 14 Jahre (nicht mehr als 30)
- Teilnehmerzahl: höchstens 60
- Pro 20. Teilnehmer ein/e Referent/in oder verantwortliche/r Mitarbeiter/in
- Maßnahme muss innerhalb Bayerns stattfinden
Eine Förderung ist nicht möglich bei und Dauer der Maßnahme
siehe oben
Umfang der Förderung
Förderungsfähige Kosten:
siehe oben
Höhe der Förderung:
- 16,50€ pro Tag und Teilnehmer oder bis zu 70% der angemessenen Gesamtkosten
- Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten